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BGB § 2310 Feststellung des Erbteils für die Berechnung des Pflichtteils

BGB § 2310 Feststellung des Erbteils für die Berechnung des Pflichtteils

[ Auszug: Bei der Feststellung des für die Berechnung des Pflichtteils maßgebenden Erbteils werden diejenigen mitgezählt, welche durch letztwillige Verfügung von der Er ... ]